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Versicherung und Herdenschutz – Informationen für Weidetierhaltende

Beginn:
06.12.2023, 17:00 Uhr
Ende:
18:45 Uhr
Ort:
Online-Veranstaltung via WebEx

Schulungsreihe: Online-Veranstaltung der Schulungsreihe Herdenschutz

Hinweise:

  • Anmeldeschluss ist am Mittwoch, den 6.12.2023
  • Die Veranstaltung ist kostenfrei
  • In der Woche der Veranstaltung erhalten Sie den Zugangslink und weitere Hinweise per E-Mail.
  • Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine automatisierte Anmeldebestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!)

Inhalt:

Ein Übergriff von Wölfen auf Nutztiere bedeutet für Tierhaltende neben dem wirtschaftlichen Schaden oft eine große emotionale Belastung. Neben dem Riss von Weidetieren können Wölfe auch einen Ausbruch von Weidetieren und damit zusammenhängende Unfälle oder Schäden verursachen. Auch Herdenschutzmaßnahmen wie der Einsatz von Herdenschutzhunden oder hohe elektrische Spannung auf den Zäunen können ungewollt zu Unfällen führen. Der Frage der Schadenshaftung kommt für Tierhaltenden deshalb eine besondere Bedeutung zu.

In der Veranstaltung wird über grundsätzliche Fragen der Schadenshaftung informiert und Gelegenheit gegeben, Fragen an die Referentinnen zu richten. Eine Rechtsberatung kann im Rahmen der Veranstaltung allerdings nicht stattfinden.

Frau Alice Tenschert, Referentin Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) e. V. und Frau Bach-Ferrante, tätig bei der R+V Allgemeine Versicherung AG geben einen Überblick zu beim Thema Herdenschutz relevanten Versicherungsfragen für gewerbliche und nichtgewerbliche Tierhaltende und stellen Praxisbeispiele vor. Beide Referentinnen stehen im Anschluss ihrer Vorträge für Fragen zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbands für Landschaftspflege angeboten. Das Projekt ist Teil der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz in der Projektphase Wissen – Dialog - Praxis. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

 


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