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Rechtliche und technische Grundlagen für den Einsatz von elektrifizierten Herdenschutzzäunen. Gesetze und Normen, Stromkreis und Anwendungsbeispiele

Beginn:
23.11.2023, 16:30 Uhr
Ende:
17:45 Uhr
Ort:
Online-Veranstaltung via WebEx

Schulungsreihe: Online-Veranstaltung der Schulungsreihe Herdenschutz

Hinweise:

  • Anmeldeschluss ist am Mittwoch, den 22.11.2023
  • Die Veranstaltung ist kostenfrei
  • In der Woche der Veranstaltung erhalten Sie den Zugangslink und weitere Hinweise per E-Mail.
  • Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine automatisierte Anmeldebestätigung (bitte auch Spam-Ordner prüfen!)

Inhalt:

Beim Aufbau und Betrieb von elektrifizierten Weidezäunen, insbesondere wolfsabweisenden Zäunen, müssen Tierhaltende bestimmte Vorgaben zu Material und Technik beachten.  Je besser das Weidezaungerät und Zaunmaterial aufeinander abgestimmt und der Situation vor Ort angepasst sind, desto leichter lässt sich die notwendige Spannung auf den Zäunen herstellen, umso mehr Arbeitsaufwand und Kosten lassen sich einsparen und Sicherheitsrisiken vermeiden. Doch was gilt es konkret zu beachten?

Günter Herkert, ehemals technischer Leiter bei Patura, gibt Informationen zu den grundlegenden Gesetzen und Normen sowie Kenngrößen und wie die einzelnen Bestandteile eines Elektrozaunes im Stromkreislauf zusammenspielen. Er erläutert anhand von Praxisbeispielen, auf was Tierhaltende beim Material und Zaunaufbau vor allem achten sollten. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Fragen an den Vortragenden zu richten.

Die Veranstaltung ist inhaltlich weitgehend gleich mit der am 12. Januar 2023 angebotenen Veranstaltung und richtet sich an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, Beratende in diesem Bereich und alle, die sich über die wolfsabweisende Zäunung informieren möchten. 

Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projekts „Herdenschutz in der Weidetierhaltung“ des Deutschen Verbands für Landschaftspflege angeboten. Das Projekt ist Teil der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz in der Projektphase Wissen – Dialog - Praxis. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

 


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